Auszug: OFFENER BRIEF an das bayerische Bildungsministerium - ein Versuch

„Inklusion ist Aufgabe aller Schulen" – so heißt es im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz.

Laut der letzten Studie der Robert-Bosch-Stiftung sowie Lehrkräften, Eltern nimmt Bayern und gesamt Deutschland diese Aufgabe immer noch zu wenig wahr - nachdem der Staat vor mittlerweile 15 Jahren das Abkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen unterzeichnet und sich damit verpflichtet hat, Inklusion als Menschenrecht im eigenen Land zunehmend umzusetzen. 
 
Liegt es möglicherweise an einem falschen Begriffsverständnis? Inklusion meint die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung und zwar in allen Lebensbereichen unserer Gesellschaft. Sicherlich möchte die Mehrheit keineswegs Menschen mit besonderen Bedürfnissen diskriminieren. 
Die Inklusionsquote ist zwar - in Relation marginal gestiegen, gleichermaßen steigt jedoch auch die Förder- also Exklusionsquote. Dies ist kein Wunder, denn Förderschulen bilden nach wie vor einen großen Teil unserer Schullandschaft in Bayern ab - als die UN-Behindertenrechtskonvention damals ratifiziert wurde, sollte das zweigliedrige System bestehen bleiben, mit der Bedingung, dass zukünftig sonderpädagogische Fachkräfte vermehrt zur Unterstützung von Schüler:innen mit Behinderung an Regelschulen eingesetzt werden. Die dahingehenden Bestrebungen sind äußerst bedürftig. 
So ist es nicht verwunderlich, dass Eltern ihre Kinder entgegen ihrem (oder trotz ihres) eigentlichen Wunsch der inklusiven Beschulung ihre Kinder letztendlich an Förderschulen schicken, da sie dort mehr Betreuung erfahren. Eine weitere Folge von davon sind überforderte, frustrierte Regelschullehrkräfte, die sich verständlicherweise eher gegen schulische Inklusion aussprechen.